§33,5 ÜSchO
Die Sicherheit geht immer vor, deshalb sollten Eltern sich ständig über die aktuellen Straßen- und Witterungsverhältnisse erkundigen und dann abwägend entscheiden.
In Abstimmung mit der Schulaufsicht und den für die Schülerbeförderung zuständigen Trägern vor Ort, können Schulen außerdem eigenständig entscheiden, ob es zur Gefahrenabwehr nötig ist, den Unterricht witterungsbedingt nicht stattfinden zu lassen. Eine solche Entscheidung wird den Eltern über die verabredeten Kommunikationswege weitergegeben. Grundsätzlich sollte in diesen Fällen, wenn es möglich und zumutbar ist, eine Notbetreuung gewährleistet werden.
Zur Info: Eine Abstimmung mit Schulträger und Schulaufsicht konnte noch nicht stattfinden. Im Moment erscheint auch eine Notbetreuung nicht möglich! ALLE sollten möglichst daheim bleiben und unsere Krankenhäuser vor Zusatzarbeiten mit Knochenbrüchen schützen.